Prüfungen

Voraussetzungen
Es gelten die Prüfungsvoraussetzungen nach GGBV Art. 18 und 19. Die Prüfung kann nur über die in der Ausbildungsbescheinigung genannten Bereiche, innerhalb der Gültigkeit der Bescheinigung von einem Jahr, abgelegt werden. Für die Ablegung der Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises bedarf es keiner Ausbildungsbescheinigung.

Wichtig:
Die Module Allgemein und Strasse (ADR) sind Pflicht, die Module Schiene (RID) und Binnenschiff (ADN) können gewählt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Kurse und Prüfungen nur bei genügend Anmeldungen durchführen können.

 

Prüfungsgebühren auf einen Blick:
CHF 600.-- Allgemein, Strasse (ADR)
CHF 650.-- Allgemein, Strasse (ADR) + 1 zusätzliches Modul (RID oder ADN)
CHF 700.-- Allgemein, Strasse (ADR), Schiene (RID), Binnenschiff (ADN)

 

Weitere Informationen zur Prüfung